08.05.2016 // 20.46 – 22.25 Uhr
Novalisstraße, GREN // FEU1
Am gestrigen Abend meldete ein Bewohner eines Einfamilienhauses an der o.g. Adresse über die Notrufnummer 112 der Leitstelle der Feuerwehr Köln einen Kellerbrand in seinem Objekt. Durch die Leitstelle wurden innerhalb von 20 Sekunden nach Notrufannahme die Kräfte der primär für den Stadtteil Grengel zuständigen Feuer- und Rettungswache 7 und der Löschgruppe Urbach mittels Voralarm alarmiert.
Beim Eintreffen der ersten Kräfte an der Einsatzstelle drang dichter Brandrauch aus dem Keller des Einfamilienhauses und die Bewohnerfamilie (zwei Erwachsene, drei kleine Kinder, zwei Hunde) hatte das Objekt bereits vollständig verlassen. Die Brandbekämpfung im Keller konnte daher umgehend durch den Angriffstrupp 7 eingeleitet werden.
Das LF-UB1 traf als zweites LF, kurz nach den Kollegen des Löschzugs 7, an der Einsatzstelle ein und übernahm, analog dem Taktikstandard der Feuerwehr Köln, die Funktion des Unterstützungs-LF. Im Einsatzverlauf wurden zwei Urbacher Angriffstrupps unter umluftunabhängigem Atemschutz zur Kontrolle des Hauses, der Schaffung von Abluftöffnung, sowie der Durchführung von Nachlösch- und Ausräumarbeiten, u. a. als Ablöse für den Angriffstrupp 7, im Keller eingesetzt. Weitere Kräfte der Löschgruppe nahmen den Überdrucklüfter vor und führten Messungen mit dem Mehrgasmessgerät durch. Der Fahrzeugführer des LF-UB1 fungierte als Einsatzabschnittsleiter Rettungsdienst/ Logistik und koordinierte dabei die Ressourcen für die rettungsdienstliche Sichtung/ Versorgung der Hausbewohner und die Atemschutzlogistik an der Einsatzstelle.
Zwei Bewohner des Brandhauses wurden aufgrund des Verdachtes auf eine Rauchgasvergiftung vom Kölner Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert.
Im Einsatz waren der Löschzug 7 (LF, DL, TRO), das LF8, der BvA10, der GW-A1, der RTW7-2, das NEF10 und die Löschgruppe Urbach mit beiden LFs und 15 Einsatzkräften.
= Ausrückebereich der Löschgruppe
Die Markierung der Einsatzstelle entspricht zum Schutz der Privatspähre eventuell betroffener Personen nicht der reellen Einsatzstelle.